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   BFH, 19.09.2019 - III R 29/17   

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https://dejure.org/2019,46366
BFH, 19.09.2019 - III R 29/17 (https://dejure.org/2019,46366)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2019 - III R 29/17 (https://dejure.org/2019,46366)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2019 - III R 29/17 (https://dejure.org/2019,46366)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2 Abs 1, InvZulG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1, InvZulG § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 S 3, InvZulG § 3 Abs 1 S 2
    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • Bundesfinanzhof

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 InvZulG 1999, § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 InvZulG 1999, § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 S 3 InvZulG 1999, § 3 Abs 1 S 2 InvZulG 2010
    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 3 I... nvZulG 1999, § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999, § 118 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Investitionszulage für einen Betrieb, der aus in einem Steinbruch gewonnene Hartsteine Splitter und Mineralgemische erzeugt und abgebaute Sande und Krise aufbereitet

  • rewis.io

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Investitionszulage für einen Betrieb, der aus in einem Steinbruch gewonnene Hartsteine Splitter und Mineralgemische erzeugt und abgebaute Sande und Krise aufbereitet

  • datenbank.nwb.de

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Menschen mit Behinderung
    Vergünstigungen nach dem Grad der Behinderung
    Grad der Behinderung von 25 bzw. 30 und 20 bzw. 30 ab 1.1.2021
    Kinderfreibetrag, Kindergeld

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 2 Abs 1 S 1
    Investitionszulage, Begünstigter Zweck, Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    NV: Ein Betrieb, der aus den im Steinbruch gewonnenen Hartsteinen durch mehrmaliges Brechen, Mahlen, Sieben und Waschen sowie Beimischen Splitte und Mineralgemische erzeugt und abgebaute Sande und Kiese durch Sieben, Waschen und Brechen aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 18.05.2017 - III R 20/14, BFHE 259, 188, BStBl II 2017, 1167); das gilt auch dann, wenn zugekaufter Sand beigemischt wird und die Tätigkeiten nicht "auf dem Gelände des Steinbruchs" selbst, sondern "außerhalb von Steinbrüchen" ausgeführt werden.

    Die Gerichte haben hierbei die Einordnung eines Betriebs in eine Kategorie der WZ unabhängig von der Einordnung durch die Statistikbehörde zu prüfen und gegebenenfalls selbst vorzunehmen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 18.05.2017 - III R 20/14, BFHE 259, 188, BStBl II 2017, 1167, Rz 19, m.w.N.).

    aa) Soweit den (Mineral-)Gemischen teilweise (zugekaufter) Sand beigemischt wird, ist diese Tätigkeit dem allgemeinen Aufbereitungsvorgang der Mineralien zuzuordnen (Senatsurteil in BFHE 259, 188, BStBl II 2017, 1167, Rz 24).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das GP ein geeignetes Hilfsmittel, um anhand der charakteristischen Produkte die einzelnen Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. Senatsurteil in BFHE 259, 188, BStBl II 2017, 1167, Rz 26, m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 307 veröffentlichten Urteil vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 aufzuheben und der Klage mit der Maßgabe stattzugeben, dass entsprechend dem erstinstanzlichen Klageantrag der Bescheid vom 16.05.2006 und die Einspruchsentscheidung vom 03.06.2014 aufgehoben werden und das FA verpflichtet wird, für das Kalenderjahr 2004 eine Investitionszulage in Höhe von 469.143,35 EUR festzusetzen.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Denn auch wenn die WZ lediglich statistische Ordnungsfunktion hat, kann nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1) die Klassifikation der Wirtschaftszweige zur Auslegung des Rechtsbegriffs "Verarbeitendes Gewerbe" herangezogen werden.

    Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch die gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke konkretisiert wird oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1; Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 538, Rz 14; vom 14.04.2016 - III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18).

  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch die gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke konkretisiert wird oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1; Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 538, Rz 14; vom 14.04.2016 - III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18).
  • BFH, 05.01.2017 - VI B 8/16

    Fehlen von Entscheidungsgründen - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Sie wäre es, wenn --nach dem Revisionsvorbringen-- nicht zu erkennen wäre, welche Überlegungen für das FG maßgeblich wären (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 05.01.2017 - VI B 8/16, BFH/NV 2017, 602, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2016 - III R 10/15

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff durch die gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke konkretisiert wird oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 129, 1; Senatsurteile vom 22.09.2011 - III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 538, Rz 14; vom 14.04.2016 - III R 10/15, BFH/NV 2016, 1493, Rz 18).
  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

    Auszug aus BFH, 19.09.2019 - III R 29/17
    Aus der grundsätzlichen Anknüpfung an die in der WZ enthaltenen Zuordnungen und Einteilungen ergibt sich auch, dass bei Anwendung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" keine Unterscheidung zu treffen ist zwischen steuerrechtlicher und statistischer Terminologie (Senatsbeschluss vom 06.02.2013 - III B 116/12, BFH/NV 2013, 776, Rz 9).
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